ME JACQUES PILLER
Vize-Präsident APF/HEV Fribourg
Bei der Wohnungsrückgabe fehlt dem Mieter ein Schlüssel. Kann ich ihn für das Auswechseln des Türzylinders zur Kasse bitten?


Am Ende des Mietverhältnisses muss der Mieter die Mietsache zurückgeben, also den unmittelbaren Besitz endgültig auf den Vermieter übertragen. Mit anderen Worten: Der Mieter kann sich nicht damit begnügen, die Räume zu leeren, sondern muss dem Vermieter die Schlüssel zurückgeben. Der Mieter muss alle Schlüssel übergeben, auch die zusätzlichen, die er auf eigene Kosten hat anfertigen lassen.
Der Mieter ist für die Verwahrung der Schlüssel verantwortlich, die ihm der Vermieter anvertraut hat. Der Verlust auch nur eines Schlüssels stellt in der Regel eine Gefahr für die gemietete Wohnung, die vom Mieter genutzten Räume einschliesslich des Briefkastens dar.
In der Regel enthält das dem Mieter ausgehändigte Formular eine Bestimmung, wonach der Eigentümer im Falle eines Schlüsselverlustes durch den Mieter berechtigt ist, den Zylinder auf Kosten des Mieters zu ersetzen. So heisst es beispielsweise in Art. 25c.5 der Allgemeinen Bestimmungen des Hauseigentümerverbands: «Der Mieter gibt alle in seinem Besitz befindlichen Schlüssel zu den Räumlichkeiten zurück, einschliesslich der Schlüssel, die er anfertigen liess. Bei Schlüsselverlust ist der Vermieter berechtigt, die Zylinder und Schlösser auf Kosten des Mieters ersetzen zu lassen.»
Laut Vertrag ist der Mieter in einem solchen Fall verpflichtet, die Schlüssel auf eigene Kosten zu ersetzen, ebenso wie die Schlösser, die mit dem verlorenen Schlüssel funktionierten (z. B. Wohnung, Keller, Haustür oder Briefkasten). Übrigens ist das Auswechseln des Schlosses in jedem Fall erforderlich, um den neuen Mieter zu schützen.
Im Streitfall müsste der Mieter beweisen, dass er versehentlich einen nicht markierten Schlüssel verlegt hat oder dass er ihn während eines Urlaubsaufenthalts im Ausland verloren hat. Dieser Beweis kann nur schwer erbracht werden. Wenn der Mieter nachweisen kann, dass er für den Verlust nicht verantwortlich ist (Einbruchdiebstahl, Überfall usw.), muss er die Kosten nicht bezahlen. Andererseits kann er in diesem Fall die Kosten in der Regel über seine Haftpflicht- oder Hausratversicherung abrechnen.
Beim Auswechseln eines einzelnen Schlosses ist davon auszugehen, dass der Mieter die gesamten Kosten für das Ersetzen tragen muss. Dies, weil das Auswechseln eines Zylinders für eine Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus dem Vermieter keinen Mehrwert bringt. Im Gegensatz dazu muss bei einem altersbedingt notwendigen Austausch des gesamten Schliesssystems eines Mehrfamilienhauses auch der Zylinder des zuvor nach einem Schlüsselverlust ersetzten Schlosses entfernt und durch einen neuen ersetzt werden. Die heute teilweise von Versicherungen und Mietervertretern geäusserte Meinung, dass der Mieter bei Verlust nur den Zeitwert schuldet, ist aus diesem Grund nicht haltbar.
Um unnötige Diskussionen zu vermeiden, sollte der Vermieter im Abnahmeprotokoll ausdrücklich festhalten, dass die Kosten für das Auswechseln des Schlosses zu 100 % vom Mieter getragen werden.
ME JACQUES PILLER
Vize-Präsident APF/HEV Fribourg
Ich vermiete eine Wohnung in einem Einfamilienhaus und habe mit meinem Mieter eine Pauschale für die Zahlung der Nebenkosten vereinbart. Wie kann ich die Nebenkosten angesichts der steigenden Preise für Strom, Heizöl, Gas usw. an die Realität anpassen?
ME JACQUES PILLER
Vize-Präsident APF/HEV Fribourg
Bei der Wohnungsrückgabe fehlt dem Mieter ein Schlüssel. Kann ich ihn für das Auswechseln des Türzylinders zur Kasse bitten?
ME JACQUES PILLER
Vize-Präsident APF/HEV Fribourg
Meine Mieterin hat ihren Mietvertrag nicht fristgerecht gekündigt und mir die Schlüssel sechs Monate vor Ablauf der gesetzlichen Frist zurückgegeben. Ich hatte angekündigt, dass ich die Bestandsaufnahme zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt durchführen würde. Jetzt weigert sie sich, die Bestandsaufnahme durch zuführen und behauptet, dass ich alle meine Rechte verloren habe. Wie steht es damit?
ME JACQUES PILLER
Vize-Präsident APF/HEV Fribourg
Bis anhin habe ich Zweige und Blätter aus meinem Garten immer verbrannt. Nun wurde mir mehrmals gesagt, dass ich dies nicht mehr tun dürfe. Stimmt das?
ME JACQUES PILLER
Vice-Président APF/HEV Fribourg
Mein Mieter ist für insolvent erklärt worden. Nun mache ich mir Sorgen, ob er seine Mieten zahlen kann. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich die Zahlung durch Pfändung seiner Möbel sicherstellen kann. Wie muss ich vorgehen?
ME JACQUES PILLER
Vice-Président APF/HEV Fribourg
Ich besitze eine Eigentumswohnung in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG). Wir haben erfahren, dass eines unserer Mitglieder erwägt, seine Wohnung über die Airbnb-Applikation zu vermieten. Kann eine solche Nutzung, die den anderen Miteigentümern des Gebäudes sicherlich Unannehmlichkeiten bereiten wird, verhindert werden?
ME JACQUES PILLER
Vice-Président APF/HEV Fribourg
Ich habe in der Presse gelesen, dass ein Vermieter seinem Mieter eine Miete in Höhe von mehr als 40'000 CHF zurückerstatten musste und dass die Mieter 10 Jahre lang Mieten zurückfordern konnten, die sie für zu hoch hielten. Wie ist so etwas möglich und wie kann ich mich vor einem solchen unliebsamen Ereignis schützen?
ME JACQUES PILLER
Vice-Président APF/HEV Fribourg
Mein Mieter bekundet immer mehr Mühe, mir die Miete zu bezahlen. Ich muss jeden Monat nachhaken, und jetzt ist er zwei Monate im Verzug. Was kann ich zum Schutz meiner Interessen unternehmen ?
ME JACQUES PILLER
Vice-Président APF/HEV Fribourg
Mein Mieter hat einen jährlich verlängerbaren Mietvertrag, sofern er nicht innerhalb von 3 Monaten vor dem Kündigungstermin aufgelöst wird. Da er in ein Heim eintreten muss, hat sein Beistand den Vertrag ausserterminlich gekündigt. Muss ich diese Kündigung akzeptieren ?
ME JACQUES PILLER
Vice-Président APF/HEV Fribourg
Bei der Wohnungsabnahme einer meiner Mietwohnungen bemerkte ich, dass meine Mieterin einige Wände farbig gestrichen hatte. Sie weigert sich, die Wiederherstellung des früheren Zustands zu bezahlen, da sie die Wohnung während 10 Jahren gemietet habe und die Lebensdauer der ursprünglichen weissen Farbe abgeschrieben sei. Was hat es damit auf sich?
ME JACQUES PILLER
Vice-Président APF/HEV Fribourg
Vor einem Jahr habe ich einem Paar eine Wohnung vermietet. Der Mietvertrag wurde von beiden Partnern unterzeichnet. Nun hat die Mieterin den Vertrag gekündigt, weil sie mit ihrem Partner nicht mehr auskommt und deshalb nicht mehr mit ihm leben will. Muss ich diese Kündigung akzeptieren?
ME JACQUES PILLER
Vice-Président APF/HEV Fribourg
Die Person, die meine Dreizimmerwohnung mietet, teilte mir mit, dass sie ausziehen und der Mietvertrag von einem ihrer Freunde übernommen würde. Muss ich diesen ausserterminlichen Auszug akzeptieren?
ME JACQUES PILLER
Vice-Président APF/HEV Fribourg
In eine Wohnung, die ich vermiete, wurde eingebrochen, was zu beschädigten Türen und einem zerbrochenen Fenster führte. Wer muss die Reparaturkosten tragen?
ME JACQUES PILLER
Vice-Président APF/HEV Fribourg
Ich habe mir eine kleine Eigentumswohnung gekauft. Bevor ich einziehe, würde ich gerne ein paar Änderungen vornehmen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich für bestimmte Arbeiten die Zustimmung der anderen Eigentümer einholen muss. Wie sieht es in diesem Fall aus?
ME JACQUES PILLER
Vice-Président APF/HEV Fribourg
Mein Mieter hat mich darüber informiert, dass er Schädlinge in seiner Wohnung hat und mich gebeten, diesen Zustand zu beheben. Bin ich verpflichtet, diesem Antrag nachzukommen, und falls erforderlich, wer muss für die Kosten dieses Eingriffs aufkommen?
ME JACQUES PILLER
Vice-Président APF/HEV Fribourg
Ich habe einem Paar eine Wohnung vermietet. In der Folge habe ich erfahren, dass sich die Ehepartner getrennt haben und nur noch die Frau in der Wohnung lebt. Sie hat keinen Kontakt mehr zu ihrem Gatten, der offenbar sogar die Schweiz verlassen hat. Kann ich den Vertrag auflösen und nur der Frau die Kündigung einreichen?
ME JACQUES PILLER
Vice-Président APF/HEV Fribourg
Mein Mieter ist vor kurzem verstorben. Muss ich den Mietvertrag auflösen oder ist es Sache der Erben, dies zu tun ? Welche Kündigungsfrist muss eingehalten werden ?
ME JACQUES PILLER
Vice-Président APF/HEV Fribourg
Mein Mieter, mit dem ich zahlreiche Rechtsstreite habe, hat bei der Schlichtungsbehörde für Mietstreitigkeiten ein Gesuch eingereicht. Diese hat mir nun eine Vorladung zugestellt. Da die Forderungen unbegründet sind und ich nicht noch mehr Zeit verschwenden möchte, habe ich die Absicht, dieser Aufforderung nicht Folge zu leisten. Welche Risiken könnte dies für mich haben?
ME JACQUES PILLER
Vice-Président APF/HEV Fribourg
Der Bruder meines Mieters nutzt die Wohnung. Muss ich die Nutzung durch eine Drittperson akzeptieren ?
ME JACQUES PILLER
Vice-Président APF/HEV Fribourg
Schneeräumung, mein Mieter erhebt Anspruch auf eine Entschädigung weil er sich selbst um die Schnee-
räumung kümmert. Wie ist
die Rechtslage?