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das neue CO2 -Gesetz abstimmen

Liebe Hauseigentümerin, Lieber Hauseigentümer, Am 13. Juni 2021 können wir über das neue CO2 -Gesetz abstimmen, weil mit über 110'000 Unterschriften das Referendum gegen das missratene Gesetz ergriffen wurde. Der HEV Schweiz und der APF/HEV Fribourg unterstützen dieses Referendum.

Der HEV Schweiz und APF/HEV Fribourg bekennen sich zur Energiestrategie und zu den Bestrebungen des Bundesrates, den Gesamtenergiebedarf zu senken und den Treibhausgas-Ausstoss zu reduzieren.
Daher hat ja bekanntlich der Kanton Freiburg schon ein pragmatisches CO2 -Gesetz verabschiedet, das auch wir unterstützt haben.

Die nun vorliegende Totalrevision ist aber einseitig und schlägt ein Tempo an, das mit den Erneuerungszyklen im Gebäudebereich nicht vereinbar ist.

In diesem CO2 -Gesetz wird für den Gebäudesektor als einziger Bereich ein verbindlicher Zielwert von minus 50 Prozent des Treibhausausstosses bis 2027 vorgesehen. Obwohl gerade dieser Sektor bis anhin am stärksten zur Senkungsleistung beigetragen hat. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt konnte der Treibhausgas-Ausstoss im Gebäudebereich bereits vor 3 Jahren gegenüber 1990 um 34% gesenkt werden. Der Fokus dieses CO2 -Gesetzes ist einseitig auf die Treibhausgas-Reduktion gerichtet und blendet den damit verbundenen steigenden Stromverbrauch völlig aus.

Der in diesem CO2 -Gesetz schon ab 2023 für Gebäude vorgesehene Grenzwert führt dazu, dass schon ab 2023 bei vier Fünftel der Bauten bei einem Heizersatz zusätzliche Massnahmen durchgeführt oder das Heizsystem gewechselt werden müssen.

Allein die HEV-Mitglieder investieren bereits heute jährlich rund 9,5 Milliarden Franken in ihre Liegenschaften. Auf den gesamten Schweizer Wohnimmobilienmarkt hochgerechnet, bedeutet dies jährliche Investitionen von mehr als 20 Milliarden Franken, die einen Grossteil Energiesparmassnahmen und Verminderungen des Treibhausgas-Ausstosses bewirken. Zudem gehört die Schweiz von den 180 Nationen schon heute, nach Dänemark und Luxenburg zu den grünsten und umweltfreundlichsten Ländern!

Das vorliegende CO2 -Gesetz ist deshalb ungerecht, nutzlos, zu teuer, aber auch zu tiefgreifend und damit für die Wohneigentümer finanziell nicht zumutbar. Überhaupt werden den Konsumenten unnötige Steuern und Abgaben auferlegt, welche in dieser Form dem Klima nichts bringen.

Gehen Sie also abstimmen und legen sie ein NEIN in die Urne.

Wegen der unsicheren Corona-Zeit hat der Vorstand beschlossen, die GV vorsichtshalber in den Herbst zu verschieben. Unsere 80. Generalversammlung, die mit vielen Überraschungen gespickt sein wird, findet am Donnerstag, 16. September 2021 um 18.00 Uhr statt. Ich freue mich, Sie zahlreich begrüssen zu dürfen.